Vereinsbeitrag

Die Mitglieder sind verpflichtet Beiträge zu zahlen. Der Verein erhebt Jahresbeiträge.

  • Die Beitragspflicht neu aufgenommener Mitglieder beginnt anteilig mit dem Ersten des auf die Aufnahme folgenden Monats. Die Beiträge sind jährlich bis zum 31.03. zu zahlen. Der geschäftsführende Vorstand kann in begründeten Einzelfällen Beitragspflichten ganz oder teilweise erlassen oder stunden. Es können zusätzlich Aufnahmegebühren, Umlagen, Gebühren für besondere Leistungen des Vereins sowie abteilungsspezifische Beiträge erhoben werden.
  • Ehrenmitglieder und Ehrenvorsitzende sind von der Beitragspflicht befreit.
  • Über Höhe und Fälligkeit sämtlicher Beiträge, Gebühren und Umlagen entscheidet der Gesamtvorstand durch Beschluss. Umlagen können bis zur Höhe des Dreifachen des jährlichen Mitgliedsbeitrages festgesetzt werden. Beschlüsse über Beitragsfestsetzungen sind den Mitgliedern bekannt zu geben.
  • Das Mitglied ist verpflichtet, dem Verein Änderungen der Bankverbindung, der Anschrift sowie der E-Mail-Adresse mitzuteilen.
  • Kann der Bankeinzug aus Gründen, die das Mitglied zu vertreten hat, nicht erfolgen, sind dadurch entstehende Bankgebühren durch das Mitglied zu tragen.

Einzelmitgliedschaften:

  • Kind im Vorschulalter (nur Teilnahme am Eltern-Kind-Turnen)                                6,00 €
  • Schüler, Jugendliche bis 18 Jahre, Studenten                                              24,00 €
  • Erwachsene                                                                                                                36,00 €

Familienmitgliedschaften:

  • Ehepaar                                                                                                                      66,00 €

Wird das Kind im Vorschulalter von mehr als einer Person begleitet, kann diese jeweils aus versicherungstechnischen Gründen kostenlos Mitglied im TSV Dünne e.V. werden, kann dann aber nur an der Eltern-Kind-Gruppe teilnehmen.

Jede Änderung des Mitgliedsstatus ist dem Verein unverzüglich mitzuteilen.

Eine Aufnahmegebühr wird nicht erhoben. Über die Aufnahme entscheidet der geschäftsführende Vorstand. Die Aufnahme setzt die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren voraus.

Die Kündigung der Mitgliedschaft ist nur zum Ende eines Kalenderjahres möglich. Das Kündigungsschreiben muss spätestens bis zum 30.11. des laufenden Kalenderjahres bei einem Vorstandsmitglied des geschäftsführenden Vorstandes analog oder digital vorliegen.